Das Leben bei uns erfolgt in einem gestuften System intensiv sozialpädagogisch betreuter Wohnformen. Diese sollen helfen, das Interesse und die Freude an der eigenen Reifung zur Entfaltung zu bringen, statt des Entwicklungs-Stillstandes in der Zeit des Drogenkonsums. Das Regelwerk dieser drei unterschiedlichen Wohnformen spiegelt ein wachsendes Maß an individueller Freizügigkeit und steigender Verantwortlichkeit wieder. Im Folgenden werden die Wohngruppen in ihrer zu durchlaufenden Reihenfolge kurz vorgestellt.
Wohnform 1: Ankommensgruppe
In dieser Wohnphase geht es vorrangig darum, in den Alltagsvollzügen unserer Einrichtung anzukommen und die Abläufe, Mitarbeiter, Jugendlichen und Hunde kennen zu lernen.
Die Aufenthaltsdauer der Jugendlichen in dieser Wohnform beträgt mindestens drei Monate und maximal 9 Monate. In dieser Gruppe können bis zu 8 Jugendliche wohnen.
Das Wohnhaus unterteilt sich in eine Mädchen- und eine Jungenwohneinheit. Nach Stellung eines Antrages und der Erfüllung bestimmter Entwicklungskriterien, erfolgt ein 1 tägiges Solo in der Natur
(s.h. Initiatische Prozeßbegleitung) Danach erfolgt der Wechsel in die nächste Stufe.
Die Hauptziele in dieser Wohnform sind:
Nach Stellung eines Antrages und der Erfüllung bestimmter Kriterien erfolgt der Wechsel in die nächste Stufe.
Wohnform 2: Orientierungsgruppe
Diese Wohnform dient zur Stabilisierung der oben genannten Ziele und bietet die Möglichkeit, sich mehr nach außen zu orientieren. Schule, Berufsausbildung oder verschiedenste Berufspraktika bestimmen
hier ganz wesentlich den Tagesablauf und diese Themen sind wichtige Inhalte in den Reflexions- und Therapiegesprächen. Das individuelle Freizeitverhalten soll ebenfalls wieder eine stärkere
Außenorientierung erfahren.
In dieser Wohnform haben 8 Jugendliche die Möglichkeit, in mindestens sechs Monaten folgende Hauptziele zu erreichen:
Dem Wechsel in die Stufe 3 geht wieder ein zu stellender Antrag mit der Darlegung der gemachten Entwicklungsschritte voraus sowie ein mehrtägiges Solo in der freien Natur (siehe: Initiatische Prozessbegleitung)
Wohnform 3: Verselbständigungswohngruppe
In dieser Wohneinheit mit 3 Einzelzimmern orientieren viele Aktivitäten und Planungen auf den Umzug in eine eigene Wohnung und die damit verbundene selbständige Lebensführung (individueller Einkauf
und Selbstversorgung, Umgang mit Ämtern und Behörden, Kontoeröffnung, Suche einer Wohnung, …). Die Verweildauer in dieser dritten Stufe beträgt bis zu sechs Monaten und die jeweiligen Jugendlichen
können bereits an zwei Wochenenden im Monat nach Hause fahren. Überhaupt genießen diese ein größeres Maß an individueller Selbstbestimmung. In der Regel befinden sich diese Jugendlichen in einem
stabilem Schul- oder Ausbildungsverhältnis, so sich für sie auch eine berufliche Perspektive abzeichnet.
Hauptziele in dieser Wohnform sind:
Ambulante Nachsorge
In der ambulanten Nachsorge wird der Jugendliche im eigenen Wohnraum nachbetreut. In der Regel erfolgt diese Nachsorge mit einem Stundensatz von 10 Wochenstunden. Diese Unterstützung soll helfen, die
Schwierigkeiten des (Neu)Starts besser meistern zu können.