Die Aufnahme erfolgt, nachdem …

  • 1
    Der/die Jugendliche persönlichen Kontakt zu uns aufgenommen hat – z. B. über Eltern, Jugendämter, Beratungsstellen oder andere Jugendhilfeeinrichtungen.
  • 2
    Der Antrag auf stationäre Aufnahme nach §§ 34, 35 oder 35a gestellt wurde und die Kostenzusage von Jugend- bzw. Sozialämtern vorliegt.
  • 3
    Bei Bedarf eine klinische Entzugsbehandlung vorgenommen wurde.
  • 4
    Der Nachweis der Masernschutzimpfung bzw. Immunität vorliegt (gesetzlich vorgeschrieben).
Sie können jederzeit ein Vorstellungsgespräch mit uns vereinbaren – unverbindlich und offen. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

Kontakt für Aufnahmeanfragen

E-Mail: aufnahmeanfrage@kompass-ggmbh.de

Ansprechpartnerin: Frau Wicknig · 0173 / 616 00 52

Festnetz: 033204 / 618 35

Unverbindliches Kennenlernen – für eine Entscheidung mit guten Informationen.

Jugendliche auf gemeinsamer Radtour