Ablauf
Die Aufnahme erfolgt, nachdem …
- 1Der/die Jugendliche persönlichen Kontakt zu uns aufgenommen hat – z. B. über Eltern, Jugendämter, Beratungsstellen oder andere Jugendhilfeeinrichtungen.
- 2Der Antrag auf stationäre Aufnahme nach §§ 34, 35 oder 35a gestellt wurde und die Kostenzusage von Jugend- bzw. Sozialämtern vorliegt.
- 3Bei Bedarf eine klinische Entzugsbehandlung vorgenommen wurde.
- 4Der Nachweis der Masernschutzimpfung bzw. Immunität vorliegt (gesetzlich vorgeschrieben).
Sie können jederzeit ein Vorstellungsgespräch mit uns vereinbaren – unverbindlich und offen. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.
Kontakt für Aufnahmeanfragen
E-Mail: aufnahmeanfrage@kompass-ggmbh.de
Ansprechpartnerin: Frau Wicknig · 0173 / 616 00 52
Festnetz: 033204 / 618 35
Unverbindliches Kennenlernen – für eine Entscheidung mit guten Informationen.
